Sehr geehrte Vereinsobfrauen, sehr geehrte Vereinsobmänner,
liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Landesleitung Wien bekommt fast wöchentlich Mails von Mitgliedern mit der Bitte um Beistand, da am Nachbargrund ein, ihrer Meinung nach, überdimensioniertes Wohnhaus (Monsterbau) gebaut werden soll. Wir setzen uns nun schon seit Jahren für den Erhalt der Siedlungsgebiete und des Grünraumes ein, jedoch die Möglichkeiten der Bebauung von Grundstücken wird sowohl von den Bebauungsbestimmungen und der Flächenwidmung einerseits und der Wiener Bauordnung andererseits geregelt. Für Bauvorhaben, welche heuer eingereicht werden, gelten die Bestimmungen der Bauordnungsnovelle 2023. Durch den Einsatz des Siedlerverbandes ist es, entgegen der Forderungen der Bauträgerlobby, gelungen in puncto Bodenversiegelung, in mehreren Paragrafen der Bauordnung, Änderungen zu bewirken. In Zukunft müssen z. B. 40% der Fläche des Bauplatzes von jeder unterirdischen Bebauung (also auch Tiefgaragen!) frei bleiben.
Zwei Drittel, der nicht bebauten Flächen, müssen ab jetzt unversiegelt bleiben und gärtnerisch ausgestaltet werden. Auch hier wurden die Vorschläge des Siedlerverbandes aufgegriffen und eine gärtnerische Ausgestaltung muss nun eine bodengebundene Begrünung und Bepflanzung aufweisen. Befestigte Wege und Zufahrten sowie Terrassen müssen nun in die versiegelte Fläche eingerechnet werden. Je angefangenen 200m² dieser gärtnerisch auszugestaltenden Flächen wird nun auch in Siedlungsgebieten (Bauklasse I und Gartensiedlungsgebiete) ein Baum in verschulter Qualität zu pflanzen sein. Die Größe dieser nicht bebaubaren Flächen wird in den Bebauungsbestimmungen geregelt und beträgt meist 2/3 der Grundstücksgröße.
Die Gebäudegröße und die erlaubte Höhe hängt von der Bauklasse ab, die in der Flächenwidmung festgesetzt ist. In den meisten Siedlungsgebieten ist dies die Bauklasse 1. In der Bauklasse 1 dürfen Gebäude nicht größer sein als 350 m² und es gilt eine Gebäudehöhe von max. 9 m. Diese Bestimmungen werden durch die Bebauungsbestimmungen, die für jedes Gebiet anders sind, jedoch meist weiter eingeschränkt. Ihre Bebauungsbestimmungen und die gültige Flächenwidmung finden Sie unter: https://www.wien.gv.at/flaechenwidmung/public/
Um den Charakter unserer Siedlungen zu erhalten, ist es jedoch unbedingt notwendig, eine entsprechende Verbesserung der Flächenwidmung für Ihre jeweiligen Gebiete einzufordern. Diese sollte der Vereinsvorstand bei der zuständigen Bezirksvorstehung beantragen. Über die Möglichkeiten von sinnvollen und durchsetzbaren Abänderungen der Flächenwidmung und der Bebauungsbestimmungen berät die Landesleitung gerne und wir begleiten Sie und ihren Vereinsvorstand natürlich, je nach Möglichkeit, auch zu den Gesprächen mit der Bezirksvorstehung und der MA 21.
Bitte besprechen Sie Ihre derzeitige Flächenwidmung mit Ihrem Vorstand und bedenken Sie, dass die MA 21 „stets überlastet“ ist und ein derartiges Verfahren ca. zwei Jahre dauern kann.
Mit freundlichen Siedlergrüßen
Ing. Peter Blanc
Verbandsvizepräsident u. Wiener Landesobmann
Tel.: +43 664 206 3700
peter.blanc@siedlerverband.at