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Wiener Siedlungen in Bedrängnis

Wiener Siedlungen in Bedrängnis


Wiener Stadtrand-Siedlungen in Bedrängnis

Die teilweise schon in der Zwischenkriegszeit entstandenen Siedlungen in den Randlagen von Wien haben sich im Laufe vieler Jahrzehnte zu echten Biotopen entwickelt. Doch diese grünen Pufferzonen zwischen den Stadterweiterungsgebieten sind in Gefahr, denn die Änderung der Bebauungsbestimmungen für Bauklasse I hat seit Mitte der 1990er-Jahre dazu geführt, dass immer mehr Grundstücke im Siedlungsgebiet von Bauträgern erworben werden. Die Verbauung erfolgt dann unter Ausreizung aller Möglichkeiten, die die Bebauungsbestimmungen und die  Bauordnung vorgeben – und oft sogar mit zusätzlichen Ausnahmegenehmigungen. So entstehen mitten im Siedlungsgebiet, das von Ein- und höchstens Zweifamilienhäusern geprägt ist, Gebäude mit mehr als 20 Wohnungen. Der Siedlungscharakter leidet immens unter den Auswüchsen dieses spekulativen Verhaltens.

Baumeister Ing. Gerhard Scheibenreif und DI Wolfgang Winter kennen die Vorgangsweise vieler Bauträger, möglichst widerspruchsfrei zu einer Baubewilligung zu kommen.

Aufgrund dieser Situation hat der ÖSV eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich bei der Stadt Wien für die Erhaltung der Wiener Siedlungen einsetzt. Vorrangiges Ziel dieser Bestrebungen ist es, die Siedlungen und den Siedlungscharakter möglichst zu erhalten. Die Flächenwidmungen und die Bebauungsbestimmungen sollen so verändert werden, dass die Errichtung großvolumiger Gebäude und für das Siedlungsgebiet untypischer Mehrfamilien- oder Reihenhäuser nicht mehr möglich ist. Damit würde auch der wertvolle Grünraum erhalten bleiben, der nachhaltig dem Naturschutz dient. Das wiederum kommt nicht nur den hier lebenden Menschen zugute; auch die Stadtbevölkerung als Gesamtgesellschaft profitiert durch die Sicherung der grünen Pufferzonen.

Die Arbeitsgruppe hat dafür 10 Vorschläge formuliert, die am 25. März 2021 auch an Frau Stadträtin Mag.a Ulli Sima übergeben wurden. Zwei Mitglieder der Wiener Landesleitung, Bezirkskoordinator Wolfgang Pollak und Landesobmann Stellvertreter Ing. Peter Blanc, konnten die Stadträtin und ihr Team bei diesem Gesprächstermin auf die Dringlichkeit der Probleme hinweisen. Die für Stadtplanung zuständige Politikerin zeigte großes Verständnis für die Anliegen des ÖSV, konnte aber mangels Zuständigkeit keine konkreten Zusagen machen. Details zu dem Gespräch lesen Sie hier.

 Videokonferenz_.pdf (0,24MB)

 Protokoll_zur_V.pdf (0,32MB)

Gewiefte Bauträger

Es gibt drei Möglichkeiten, eine Baubewilligung zu erhalten:  

Variante 1 – Bauanzeige: Für kleinere Bauvorhaben, etwa den Umbau eines Badezimmers, den Verbau einer Loggia oder einen Fenstertausch, genügt eine Bauanzeige, also ein Schreiben an die Baupolizei (MA 37) mit beigefügten Plänen in zweifacher Ausfertigung.

Variante 2 – Bauverhandlung: Werden durch ein geplantes Bauvorhaben auch Nachbarrechte berührt, so müssen Unterlagen laut § 63 (Baupläne in dreifacher Ausfertigung) eingereicht werden. Es ist eine mündliche Bauverhandlung durchzuführen, zu der auch Planverfasser und Bauführer zu laden sind. Die mündliche Bauverhandlung entfällt, wenn die Behörde die Anrainer (Eigentümer benachbarter Liegenschaften) des zu bebauenden Grundstücks nachweislich verständigt hat und die Anrainer nach einer Frist von 3 Wochen keinen Einwand erhoben haben. 

Variante 3 – Vereinfachtes Bauverfahren: Das ist jene Variante, mit der Bauträger oft einreichen.

Hier hat der Anrainer vorerst keine Parteienstellung; ja er wird erst gar nicht verständigt. Die Einreichungsunterlagen prüft ein vom Bauträger (Bauwerber) beauftragter Zivilingenieur. Angeschlossen wird ein Schreiben des Zivilingenieurs, indem bestätigt wird, dass die Unterlagen den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entsprechen. Dann wird von der Baupolizei (MA 37) die Baubewilligung erteilt. 

Anrainer können ab Einreichung des Bauvorhabens Akteneinsicht nehmen und bis spätestens 3 Monate nach Baubeginn Einwendungen vornehmen. Ab dem Zeitpunkt der Erhebung eines Einwandes sind die Anrainer Parteien. Verstreicht die Frist, ist ein späterer Einwand ausgeschlossen. Das Fatale daran: Die Anrainer können gar nicht wissen, wann eingereicht wurde. Erst beim gesetzlich vorgeschriebenen Aushang der Baubewilligung (meist ein A4-Blatt) am Bauzaun lesen Betroffene, dass eine Baubewilligung vorhanden ist – allerdings fahren dann oft zeitgleich schon die Baumaschinen auf und die Baustelle ist in vollem Gang. Das bedeutet: Bei einem berechtigten Einwand, der schriftlich erfolgen muss, erhalten die Anrainer Parteienstellung und haben dann die – wohl geringe – Chance einer vorübergehenden Baueinstellung. 

Sie haben zwar ab Einreichdatum das Recht einer Planeinsicht, können diese jedoch erst jetzt vornehmen, da sie ja nicht wussten, dass eingereicht war. Man sieht deutlich, dass die Bauindustrie in die Gesetzgebung hineinregiert, ja diese sogar zu ihren Gunsten verändert, um z.B. lästige Anrainerbeschwerden hintanzuhalten. 

BM Ing. Gerhard Scheibenreif

 

Vorschläge des ÖSV,
um der Verbauung von Siedlungsgebieten
mit großvolumigen Wohnbauvorhaben entgegenzuwirken:

  • Beschränkung der Geschoßzahl auf 2 Geschoße (EG plus Dachgeschoß oder 2 Geschoße ohne weiteres Dachgeschoß)
  • Reduktion der Gebäudehöhe auf 6,00 Meter
  • Die Bebauungsdichte von standardmäßig 1/3 könnte je nach Siedlungsgebiet auf 25 % oder 20 % beschränkt werden.
  • Die Bebauungsart (offen bzw. offen oder gekuppelt) kann in bestimmten Bereichen auch innerhalb der Grundstücke unterschiedlich festgelegt werden.
  • Festlegung, dass pro Bauplatz nur ein Gebäude mit max. 200 m² verbaute Fläche errichtet werden darf.
  • Festlegung, dass Bauplätze eine Mindestgröße von 500 m² haben müssen und nicht „sollen“ (Siedlungen mit derzeit geringeren Bauplatzgrößen sind davon auszunehmen!).
  • 50 % der Gesamtfläche muss derart gärtnerisch ausgestaltet werden, dass für die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern die Anordnung eines ausreichenden Erdkerns möglich ist.

Befestigte Wege und Zufahrten, Stützmauern u.ä. sind nur in einem Ausmaß zulässig, dass für die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern die Anordnung eines ausreichenden Erdkerns auf 50 % der Grundstücksfläche möglich ist.

  • Die Regelungen für Erker, Balkone und Loggien müssen in der BOW geändert werden … in: „Erker, Balkone und Loggien sind der bebauten Fläche (in Siedlungsgebieten) voll zuzurechnen.“
  • Beschränkung der Wohneinheiten auf zwei Wohnungen pro Gebäude
  • Streichung der Reihenhäuser aus dem § 5 (4)/u

Bei der Überarbeitung der Bebauungsbestimmungen muss selbstverständlich jedes Siedlungsgebiet separat behandelt und vom Verband unterstützt  werden.
 

Gespräch mit Stadträtin Mag.a Ulli Sima
zum Erhalt der Wiener Einfamilienhaus-Siedlungen 
25. März 2021

Beim Termin mit Planungs-Stadträtin Mag.a Ulli Sima wurden die zwei Mitglieder der Wiener Landesleitung, Bezirkskoordinator Wolfgang Pollak und Landesobmann Stellvertreter Ing. Peter Blanc, freundlich empfangen. Sie berichten:

Frau Magistra Sima erklärte uns, dass ihr unsere Anliegen zum größten Teil bekannt sind und dass sie unsere Sorgen und Bedenken versteht und auch ernst nimmt. Auch das Übereinkommen der sogenannten „Fortschrittskoalition“ spricht in einigen Punkten für unsere Anliegen. Wegen der allgemein langen Laufzeiten bei Bearbeitung und Konsensfindung in der Stadtplanung kann sie keine kurzfristigen Erledigungen zusagen. Allerdings ist die Bearbeitung unserer Anliegen bereits im Gange. 

Dies bestätigte auch Herr DI Dr. Bernhard Steger von der MA21A, der berichtete, dass wir mit unseren Interventionen bereits mehr erreicht hätten, als wir wüssten. Als Beispiel nannte er eine kürzlich abgehaltene Verhandlung über eine neue Flächenwidmung beim Marchfeld-Kanal, bei der acht von zehn unsere Forderungen bereits Beachtung gefunden hätten. Ebenso erklärte er, dass z.B. die Einwände der Nordrand-Siedlung, der Heimkehrersiedlung sowie der Siedlungen Oberlaa, Wolfersberg und Aspern-Hausfeld gegen die bestehende Flächenwidmung bereits bearbeitet werden und, wo es möglich ist, auch Beachtung finden. Wir brachten viele Beispiele negativer Verbauung und gaben unserer Sorge Ausdruck, dass die massive Verbauung mit großvolumigen Bauten, mit vielen Bewohnern, dem Siedlungswesen entgegensteht. Bewohnerinnen und Bewohner der Mehrfamilienhäuser sehen und verhalten sich nicht als Siedler. Dadurch schrumpfen auch die Mitgliederzahlen der einzelnen Siedlervereine. Dies stellt eine Gefahr für das Fortbestehen derzeit funktionierender sozialer Einheiten und Strukturen dar, welche die Vereine und die Landesleitung über Jahrzehnte aufgebaut haben. Dies wurde auch von Frau Sima so gesehen.

Die Stadträtin empfahl uns dringend, das Gespräch mit Stadträtin Gaal, um eine Novelle der Bauordnung zu beschleunigen (die Einladung haben wir bereits für 20. April). Auch mit dem Leiter der MA37, DI Chech, und mit den Bezirksvorstehern sollten wir den Kontakt weiterhin halten und intensivieren. Sowohl die MA21 als auch die Stadträtin sehen die Änderungen in der Bauordnung als den schnelleren Weg, um unser Problem zu lösen. Bei den Änderungen der Flächenwidmung und der Bebauungsbestimmungen, die ja oft für jedes Siedlungsgebiet von der MA21 extra ausgearbeitet werden müssen, sollte die Landesleitung die einzelnen Vereine beraten und unterstützen. Wir haben der MA 21 hier auch unsere Mithilfe angeboten. Wir ersuchten mehrmals nachdrücklich um Information und baten darum, uns bei Planungsschritten frühzeitig beizuziehen. Nach knapp 1 Stunde war die Besprechung beendet und wir überreichten abschließend die besprochenen Vorschläge.

Peter Blanc

Neu: (Dieses Gespräch fand dann auch am 20. April statt und die Frau Vizebürgermeisterin ist bereits über die Problematik informiert. Sie will sich, so es möglich ist, ebenfalls für unsere Anliegen einsetzen.)